Das Bundeskartellamt prüft, ob die Vormachtstellung der Rethmann-Gruppe/Remondis Anlass für eine erweiterte Anmeldepflicht für künftige Übernahmen gibt.
Das Bundeskartellamt prüft, ob die Vormachtstellung der Rethmann-Gruppe/Remondis Anlass für eine erweiterte Anmeldepflicht für künftige Übernahmen gibt.