Allgemeine Geschäftsbedingungen Beratung und Personalvermittlung (AGB)

§ 1 Allgemeines

(1) Der Berater/ Personalvermittler unterstützt den Mandant bei seiner Personalbeschaffung.

(2) Der Mandant verpflichtet sich, dem Berater/ Personalvermittler alle für einen Auftrag erforderlichen Daten oder Unterlagen zur Verfügung zu stellen oder zu ermöglichen, dass diese vom Berater/ Personalvermittler erstellt werden können. Dies gilt insbesondere für Unterlagen, die zur Suche geeigneter Kandidaten benötigt werden, wie z.B. Abfassen einer Stellenbeschreibung bzw. Ermitteln eines Anforderungsprofils.

(3) Hat sich ein durch den Berater/ Personalvermittler vorgeschlagener Kandidat bereits unabhängig von dem erteilten Vermittlungsauftrag beim Mandanten beworben, ist der Mandant verpflichtet, den Berater/ Personalvermittler unverzüglich nach Erhalt der Bewerbungsunterlagen zu unterrichten. Unterlässt der Mandant die Unterrichtung und kommt es in diesem Fall zum Vertragsabschluss mit dem Kandidaten, ist der Berater/ Personalvermittler berechtigt, das Vermittlungshonorar in voller Höhe in Rechnung zu stellen.

§ 2 Honorar

(1) Die Höhe des Beratungshonorars wird im Beratervertrag geregelt.

(2) Das Vermittlungshonorar beträgt 30 % vom zukünftigen, mit dem vorgeschlagenen Kandidaten vereinbarten, Brutto-Jahreseinkommen.

(3) Das der Berechnung zugrundeliegende Brutto- Jahreseinkommen versteht sich unter Einschluss aller Monatsgehälter, Weihnachtsgratifikation, Urlaubsgeld und variabler Gehaltsbestandteile.

(4) Der Honoraranspruch entsteht, wenn zwischen dem Mandant oder einem mit ihm verbundenen Unternehmen und dem von dem Berater/ Personalvermittler vorgeschlagenen Kandidaten ein Arbeitsvertrag oder eine sonstige ein Beschäftigungsverhältnis begründende Vereinbarung abgeschlossen worden ist. Wird ein Vertrag zu anderen als den angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder wird der vorgeschlagene Kandidat für einen von dem Anforderungsprofil abweichenden Arbeitsplatz vorgesehen, so berührt dies den Honoraranspruch des Beraters/ Personalvermittlers nicht.

(5) Der Mandant verpflichtet sich, dem Berater/ Personalvermittler unverzüglich den Abschluss einer den Honoraranspruch gemäß § 2 Abs. 3 begründenden Vereinbarung nachzuweisen. Hierbei hat der Mandant gegenüber dem Berater/ Personalvermittler die Höhe des vereinbarten Brutto-Jahreseinkommens unter Einschluss aller Monatsgehälter, Weihnachtsgratifikationen, Urlaubsgeld und variabler Gehaltsbestandteile mitzuteilen.

(6) Sollte der Mandant seiner Verpflichtung aus § 2 Abs. 4 nicht nachkommen, ist der Berater/ Personalvermittler berechtigt, ein für die Qualifikation des Kandidaten marktübliches Brutto-Jahreseinkommen zu Grunde zu legen.

(7) Wird ein Kandidat zunächst vom Mandant abgelehnt, dann aber innerhalb der ersten 12 Monate nach dem Abschluss der Vermittlungstätigkeit beim Mandanten oder einem verbundenen Unternehmen (z.B. Gesellschafter- oder Geschäftsführeridentität) eingestellt, so hat der Berater/ Personalvermittler Anspruch auf die jeweils entgangene Vergütung entsprechend § 2 (Abs. 1, 2 & 3).

§ 3 Sonderleistungen und Reisekosten

Sonderleistungen wie z.B. anzeigengestützte Personalsuche in Printmedien oder Eignungstests sind zwischen dem Berater/ Personalvermittler und dem Mandant gesondert schriftlich zu vereinbaren. Reisekosten, die dem Berater/ Personalvermittler im Rahmen eines Auftrags auf Wunsch des Mandanten entstehen, werden dem Mandanten gesondert in Rechnung gestellt.

§ 4 Vertraulichkeit

Der Mandant und der Berater/ Personalvermittler erklären, über Daten und Informationen, die sie über die andere Vertragspartei oder einen Kandidaten im Rahmen der Vermittlung oder Bewerbung erhalten haben, Stillschweigen zu bewahren und sie nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vermittlungsauftrages fort. Der Mandant hat die von dem Berater/ Personalvermittler zur Verfügung gestellten Unterlagen auf Verlangen herauszugeben bzw. gegen Nachweis zu vernichten. Dies gilt nicht für zur Verfügung gestellte Unterlagen eines Kandidaten, mit dem der Mandant einen Vertrag geschlossen hat.

§ 5 Zahlungsbedingungen

(1) Die Rechnungen sind nach Erhalt sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(2) Sämtliche Beträge verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§ 6 Haftung

Die vom Berater/ Personalvermittler zu einem Kandidat gemachten Angaben beruhen auf den Auskünften und Informationen des Kandidaten bzw. von Dritten. Eine Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gegebenen Auskünfte kann der Berater/ Personalvermittler daher nicht übernehmen. Ebenso kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass ein vorgeschlagener Kandidat nicht anderweitig vermittelt wird.

§ 7 Auftragsbeendigung

Der Mandant kann den erteilten Vermittlungsauftrag jederzeit beenden. Die bis zum Beendigungszeitpunkt entstandenen Kosten sind dem Berater/ Personalvermittler ohne Abzug zu erstatten. Dies gilt insbesondere für Stellenanzeigen, die bereits in Auftrag gegeben, aber noch nicht veröffentlicht worden sind.

§ 8 Schlussbestimmungen

Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Falls einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Teile davon unwirksam sein sollten, wird hierdurch die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt. Die ungültige Bestimmung ist im Sinne der ergänzenden Vertragsauslegung durch eine gültige Regelung, mit welcher der wirtschaftliche Zweck der ungültigen Bestimmung in bestmöglicherweise Weise erreicht wird, zu ersetzen.

§ 9 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit der Kunde Kaufmann ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Sitz des Beraters/ Personalvermittlers.