Die Erhebung der Lkw-Maut 2010 und 2011 war wegen fehlerhaften Kalkulationen teilweise unionsrechtswidrig, so das Oberverwaltungsgericht Münster. Der Bund muss Mautgebühren an die Kläger zurückerstatten.
Die Erhebung der Lkw-Maut 2010 und 2011 war wegen fehlerhaften Kalkulationen teilweise unionsrechtswidrig, so das Oberverwaltungsgericht Münster. Der Bund muss Mautgebühren an die Kläger zurückerstatten.