Unfälle mit rechtsabbiegenden Lkw landen vor Gericht. Dort werden Lkw-Fahrer aber schon wegen Fahrlässigkeit verurteilt, wenn sie eine Radfahrerin nur hätten sehen können.
Unfälle mit rechtsabbiegenden Lkw landen vor Gericht. Dort werden Lkw-Fahrer aber schon wegen Fahrlässigkeit verurteilt, wenn sie eine Radfahrerin nur hätten sehen können.