Änderung SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung: Zwei Test pro Woche für Zusteller und Fahrer


Ab nächster Woche müssen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern ein wöchentliches Testangebot machen – für Beschäftigte aus dem Bereich Transportdienstleistungen sogar mindestens zweimal pro Woche.

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