Lkw mit Elektro- oder Wasserstoffantrieb könnten in der Schweiz bis 2030 von der Maut für den Straßengüterverkehr (LSVA) befreit werden. Das peilt die Regierung auch in ihrem Verlagerungsbericht an.
Lkw mit Elektro- oder Wasserstoffantrieb könnten in der Schweiz bis 2030 von der Maut für den Straßengüterverkehr (LSVA) befreit werden. Das peilt die Regierung auch in ihrem Verlagerungsbericht an.